17.03.2013 12:57 (18501 x gelesen)
ÄNDERUNGEN gem. der 25. StVO-Novelle
Mit Inkrafttreten der neuen StVO-Novelle am Ostersonntag, 31.3.2013, werden in erster Linie gesetzliche Rahmenbedingungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Rad- und Fußgängerverkehrs geschaffen. Aufgrund des ständig zunehmenden Radverkehrs und für die bessere Nutzung des zur Verfügung stehenden gemeinsamen Raumes treten folgende gesetzliche Neuerungen in Kraft:
- Begegnungszone
- Möglichkeit der Aufhebung der Benützungspflicht von Radfahranlagen
- Fahrradstraßen
- Handyverbot für Radfahrer