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17.03.2013 12:57 (18501 x gelesen)

ÄNDERUNGEN gem. der 25. StVO-Novelle

 
Mit Inkrafttreten der neuen StVO-Novelle am Ostersonntag, 31.3.2013,  werden in erster Linie gesetzliche Rahmenbedingungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Rad- und Fußgängerverkehrs geschaffen. Aufgrund des ständig zunehmenden Radverkehrs und für die bessere Nutzung des zur Verfügung stehenden gemeinsamen Raumes treten folgende gesetzliche Neuerungen in Kraft:
  • Begegnungszone
  •  Möglichkeit der Aufhebung der Benützungspflicht von Radfahranlagen
  • Fahrradstraßen
  •  Handyverbot für Radfahrer



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