Erst seit dem Jahr 2013 steht mit der Begegnungszone eine neue rechtliche Basis zur Verfügung.
Für einzelne Straßenabschnitte gibt es auch die Möglichkeit der Verkehrsberuhigung. Dazu zählen bauliche und straßenpolizeiliche Maßnahmen, sowie verkehrsplanerische Eingriffe wie Verkehrsverlagerungen oder Verkehrsbeschränkungen.
Neben den architektonischen Elementen sind für Verkehrsflächen immer noch die verkehrsplanerischen und rechtlichen Aspekte ein notwendiges Grundgerüst, welches entsprechendes Fachwissen erfordert.
Die baulichen Belange betreffen vor allem die Barrierefreiheit, die funktionierende Entwässerung und die wirtschaftliche und nachhaltige Auswahl der Baustoffe und Oberflächengestaltung.