22.01.2014 18:19 (27655 x gelesen)
Vergabe: Neue Schwellenwerte 2014
Neue Schwellenwerte für öffentliche Auftraggeber im Bundesvergabegesetz
Seit 1. Jänner 2014 gelten neue Schwellenwerte bei Liefer- Dienstleistungs- und Bauaufträge für die öffentlichen Auftraggeber.
Bund, Länder und Gemeinden sind verpflichtet, Aufträge, die über den Schwellenwerten liegen, EU-weit bekannt zu machen. Dies ist im Bundesvergabegesetz 2006 (http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004547) geregelt.