Vergabe: Neue Schwellenwerte 2014
Neue Schwellenwerte für öffentliche Auftraggeber im Bundesvergabegesetz
Seit 1. Jänner 2014 gelten neue Schwellenwerte bei Liefer- Dienstleistungs- und Bauaufträge für die öffentlichen Auftraggeber.
Bund, Länder und Gemeinden sind verpflichtet, Aufträge, die über den Schwellenwerten liegen, EU-weit bekannt zu machen. Dies ist im Bundesvergabegesetz 2006 (http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004547) geregelt.Öffentliche Auftraggeber (gemäß §3 Abs1 Bundesvergabegesetz 2006) sind
Z1 der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände,
Z2 Einrichtungen, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen, die nicht gewerblicher Art sind, und zumindest teilrechtsfähig sind und überwiegend von Auftraggebern gemäß Z1 oder anderen Einrichtungen im Sinne der Z2 finanziert werden oder die hinsichtlich ihrer Leitung der Aufsicht durch letztere unterliegen oder deren Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan mehrheitlich aus Mitgliedern besteht, die von Auftraggebern gemäß Z1 oder anderen Einrichtungen im Sinne der Z2 ernannt worden sind,
Z3 Verbände, die aus einem oder mehreren Auftraggebern gemäß Z 1 oder 2 bestehen.
Zentrale öffentliche Auftraggeber
- Bundeskanzleramt
- Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
- Bundesministerium für Finanzen
- Bundesministerium für Gesundheit
- Bundesministerium für Inneres
- Bundesministerium für Justiz
- Bundesministerium für Landesverteidigung*) und Sport
- Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
- Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
- Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
- Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
- Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
- Österreichisches Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal Gesellschaft m. b. H.
- Bundesbeschaffung Ges. m. b. H.
- Bundesrechenzentrum Ges. m. b. H
Sektorenauftraggeber sind öffentliche oder private Auftraggeber, die im Sektorenbereich tätig sind. Zu den Sektorentätigkeiten zählen: Bereitstellen, Betreiben und Versorgen mit Gas, Wärme, Elektrizität und Wasser; Verkehrsleistungen; Postdienste; Häfen und Flughäfen; Aufsuchen und Förderung von Erdöl, Gas, Kohle und anderen festen Brennstoffen (§163 ff).
Schwellenwerte ab 1.1.2014 (exkl. USt)
Öffentliche Auftraggeber |
Zentrale öffentliche Auftraggeber |
Sektoren- auftraggeber |
|
Lieferaufträge Dienstleistungsaufträge |
207.000,00 |
134.000,00 |
414.000,00 |
Bauaufträge |
5.186.000,00 |
Direktvergabe
Öffentliche Auftraggeber können weiterhin Aufträge bis zu 100.000,00 Euro im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich direkt vergeben.
Bauaufträge bis 1.000.000,00 Euro können weiterhin im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung oder im Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung ausgeschrieben werden.