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22.01.2014 18:19 (25128 x gelesen)

Vergabe: Neue Schwellenwerte 2014

Neue Schwellenwerte für öffentliche Auftraggeber im Bundesvergabegesetz

Seit 1. Jänner 2014 gelten neue Schwellenwerte bei Liefer- Dienstleistungs- und Bauaufträge für die öffentlichen Auftraggeber.

Bund, Länder und Gemeinden sind verpflichtet, Aufträge, die über den Schwellenwerten liegen, EU-weit bekannt zu machen. Dies ist im Bundesvergabegesetz 2006 (http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004547) geregelt.



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